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7. Abgleich

 
 
 
Sie haben im System die Möglichkeit Ihren eigenen vorläufigen Abgleich, also die Stundenerfassung für sich selbst im System zu hinterlegen.
Als Einsatzleiter steht Ihnen darüber hinaus, auch die Möglichkeit offen, den vorläufigen Abgleich für Ihre zugeteilten Mitarbeiter durchzuführen.
Beides hat den Vorteil für Ihren Vorgesetzen, wie z.B. die tatsächlichen Ist-Arbeitszeiten später nachzuvollziehen und endgültig zu buchen.
 
Mehr Informationen zum vorläufigen Abgleich finden Sie hier.
 
Mehr Informationen zum eigenen vorläufigen Abgleich finden Sie hier.